Von der Regierung von Schwaben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Hundewesen
(Fachbereich: Verhalten von Hunden im Hinblick auf Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren)
Als Hunde-Sachverständige erstelle ich Gutachten, führe Verhaltenstests durch und beurteile Wesen und Verhalten von Hunden für verschiedene Zwecke:
- Erstellung von Gutachten zur Vorlage bei Gemeinden, Sicherheitsbehörden und Veterinärämtern zum evtl. Erhalt einer „Haltergenehmigung“ oder eines „Negativzeugnisses“ für sogenannte ‚Kampfhunde-Rassen‘ lt. Art. 37 LStVG in Bayern
- Erstellung von Gutachten nach den Richtlinien der entsprechenden Landesverordnungen
- Erstellung von Gutachten zur Rassefeststellung
- Erstellung von Gutachten über Hunde jeglicher Rasse oder Mischung zur Verhaltensbeurteilung (Wesenstest), auch bei Arbeitshunden (Behindertenbegleithunde, Therapiehunde, Rettungshunde,…)
- Erstellung von Privatgutachten und Gerichtsgutachten
- Unterstützung von Behörden bei Klärung von Sachverhalten
- Erstellung von Gutachten zur Vorlage bei Gerichten, Versicherungen, Städten und Gemeinden entsprechend den folgenden Vorschriften
Verordnungen in Bayern:
- Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit – Bayern
- Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – Halten eines „Kampfhundes“
- Art. 37a Landesstraf- und Verordnungsgesetz – Ausbildung von „Kampfhunden“
- Art. 18 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – Halten von Hunden
- Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz
- § 143 StGB: Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden